AGB
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1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Unsere Aufträge unter € 15,-- Netto-Rechnungsbetrag können nicht bearbeitet werden. Aufträge unter € 100,-- Netto-Rechnungsbetrag werden aus verwaltungstechnischen Gründen per Nachnahme unfrei versendet bzw. bei Hauszustellung inkassiert. 2. Preisgestaltung Die am Tag der Lieferung geltenden Preise haben Gültigkeit. Alle angegeben Preise beinhalten keine Mehrwertsteuer. 3. Lieferbedingungen Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Bei Anlieferung durch unsere Lieferwagen frei Haus. Frachtkosten, die durch Boten-, Express- oder Eilgutversand entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Wird eine Lieferung durch eine Spedition oder durch öffentliche Verkehrsmittel durchgeführt, so erfolgt eine Franko - Lieferung erst ab einem Warenwert von € 250,- (für GV) bzw. € 400,- (für GH und GR) frei Station des Empfängers. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Einer eventuelle Überschreitung der Lieferfrist entbindet nicht von der Annahmepflicht. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. 4. Mängel- und Gewährleistungsrecht Der Käufer bzw. Empfänger hat die Sendung sofort nach Empfang qualitativ und quantitativ auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen können von uns nur anerkannt werden, wenn diese unverzüglich nach Empfang der Ware gemacht werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, auch solche, welche im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Anwendung der Waren entstehen sollten, sind ausgeschlossen. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung – bei Schecks oder Wechsel bis zur Einlösung derselben – unser Eigentum, unbezahlte Ware darfweder verkauft, verpfändet noch sicherungsübereignet werden. 6. Zahlungsbedingungen Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wird, liefern wir wahlweise gegen Nachnahme abzüglich 2% Skonto oder gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto Kassa. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung als Zahlungsmittel angenommen. Diskont- oder sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Nichteinhaltung des Zahlungstermins berechtigt uns, vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen zu berechnen, ohne dass es besonderer Mahnung bedarf. ZAHLUNGEN AN VERTRETER ODER AUSLIEFERER OHNE INKASSOVOLLMACHT SIND FÜR UNS NICHT VERBINDLICH! 7. Erfüllungsort & Gerichtsstand Zahlbar und klagbar in Innsbruck. |